Beim Gassi gehen rennt Ihr Hund unmotiviert auf den Radweg, so dass ein Radler beim Ausweichmanöver stürzt. Ihr Hund zerfleddert die Lieblingspuppe des Kindes Ihrer Nachbarn.

Private Tierhalter haften für Schäden durch ihre Tiere auch ohne Verschulden ihrerseits. Selbst dann, wenn die Schadenursache, beispielsweise durch zu wildes Streicheln, bei der später verletzten Person selbst lag. Halter von Hunden und Pferden benötigen diesen speziellen Versicherungsschutz. Kleintiere wie Katzen, Vögel und Hamster sind bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung geschützt.

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